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Datenschutz

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Die DSFA: Ein Prozess, so komplex, wie der Begriff es erwarten lässt


Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine struk­tu­rier­te Risikobeurteilung zur Vorab-Bewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen. Die DSFA ist durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Wie bitte!?

Klingt kompliziert und das ist es auch. Hier müssen unbedingt Experten unterstützen. Zum einen, um herauszufinden, ob überhaupt eine DSFA durchzuführen ist. Dazu dient die sogenannte Schwellwert­analyse. Zum anderen, um die ggf. erforderliche DSFA sachgerecht durchzuführen. Denn nichts ergibt weniger Sinn, als mit der Bewältigung einer derart komplexen Aufgabe, über einen langen Zeitraum unzählige Ressourcen zu binden, um am Ende festzustellen, dass das Ergebnis, aufgrund fachlicher Mängel, wertlos ist. Denn selbstverständlich ist der Tatbestand einer nicht oder nicht sachgerecht durchgeführten DSFA bußgeldbewehrt – und das, wie immer, nicht zu knapp.

  • Art. 35 Abs. 7 DSGVO

  • (7) Die Folgenabschätzung enthält zumindest Folgendes:

    (a) eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen;

    (b) eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck;

    (c) eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen gemäß Absatz 1 und

    (d) die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird.
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Eine gut durch­ge­führte DSFA ist ein marktfähiges Allein­stellungs­merkmal.