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VORBEREITUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG AUF DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN DER NIS-2 RICHTLINIE

NIS-2 Schulungen für die Geschäftsführung – Verantwortung verstehen. Sicherheit gestalten.


Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verschärfen sich die Anforderungen an Unternehmen in zahlreichen Branchen – und insbesondere an die Geschäftsleitung.

Nach § 38 Abs. 1 BSIG-E sind Geschäftsleitungen verpflichtet, in ihren Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit einzuführen und deren Umsetzung zu überwachen.
Kommen sie dieser Verantwortung nicht nach, kann dies zu einer persönlichen Haftung führen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten sieht das Gesetz ausdrücklich eine Schulung der Geschäftsleitung vor – getrennt von den Mitarbeiterschulungen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG-E.

Wir unterstützen Sie dabei: Mit unserer praxisorientierten NIS-2-Schulung für die Geschäftsleitung vermitteln wir Ihrem Management genau das Wissen, das es braucht, um gesetzliche Pflichten zu verstehen, Risiken richtig einzuschätzen und angemessen zu handeln.

Warum NIS-2 Ihre Geschäftsleitung betrifft

Die EU-Richtlinie NIS-2 (»Network and Information Security-Directive 2«) verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen, verbindliche Maßnahmen zur Cybersicherheit umzusetzen.
Betroffen sind sowohl wichtige als auch besonders wichtige Einrichtungen aus zahlreichen Sektoren – etwa Energie, Produktion, Transport, Gesundheit, Verwaltung, Informationstechnologie und viele weitere.

Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG) ergeben sich für Geschäftsleitungen u. a. folgende Pflichten:

  • Verantwortung übernehmen: Geschäftsleitungen tragen die volle Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der NIS-2-Anforderungen.
  • Risikomanagement sicherstellen: Einführung und Kontrolle geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur IT-Sicherheit (z. B. Kryptografie, Multi-Faktor-Authentifizierung).
  •  Reaktion auf Sicherheitsvorfälle: Einrichtung von Systemen zur Erkennung, Meldung und Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen – inklusive 24-Stunden-Meldepflicht.
  •  Schulung & Sensibilisierung: Pflicht zur eigenen Weiterbildung sowie Förderung der Informationssicherheitskompetenz im gesamten Unternehmen.
  • Sichere Lieferketten: Prüfung und Kontrolle, dass auch Dienstleister und Partner die NIS-2-Anforderungen erfüllen.
  • Business Continuity Management: Sicherstellung der Betriebsfähigkeit nach Vorfällen durch Backups, Notfallpläne und Krisenmanagement.

Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert hohe Bußgelder und persönliche Haftung – vergleichbar mit den Sanktionsmechanismen der DSGVO.

Betroffenheit jetzt prüfen

Was Sie in der Schulung erwartet

Unsere Schulung richtet sich gezielt an Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstände, Aufsichtsräte und andere leitende Organe. Sie vermittelt das notwendige Wissen, um die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie sicher zu erfüllen.

Grafik Lupe

Ziele der Schulung

  • Verständnis der gesetzlichen Anforderungen und Verantwortlich­keiten

  • Erkennen von Risiken & Schwach­stellen im eigenen Unternehmen

  • Fähigkeit, geeignete Sicherheits­maßnahmen zu überwachen

  • Vorbereitung auf Behördenkommunikation

  • Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken

  • Integration von Sicherheits­maßnahmen in die Unternehmens­strategie

  • Sensibilisierung für Krisen­management und interne Kommunikation

Klare Verantwortlichkeiten verstehen, Risiken erkennen, Maßnahmen steuern
Grafik Sprechblasen

Auszug der Inhalte

  • Überblick: NIS-2-Richtlinie, Geltungsbereich, Umsetzung in Deutschland

  • Meldepflichten & Kommunikations­prozesse im Krisenfall

  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-E)

  • Risiko­management nach Stand der Technik

  • Zusammenarbeit mit IT-Abteilung

  • Haftungsfragen, Bußgelder und praktische Compliance-Strategien

  • Praxisbeispiele, Fallstudien und Checklisten

Gesetzliche Pflichten, Risikomanagement, technische & organisatorische Maßnahmen, Krisenkommunikation
Grafik Professionell

Ihr Nutzen

  • Erfüllung gesetzlicher Schulungs­pflichten gemäß NIS-2

  • Klarheit über Verantwortlichkeiten und Risiken

  • Schutz vor Haftungs- und Reputationsschäden

  • Frühzeitige Identifikation von Handlungsbedarf

  • Effiziente Grundlage für die Weiterentwicklung des Informationssicherheitsmanagements

  • Stärkung der Cyber-Resilienz Ihres Unternehmens

  • Bessere Entscheidungsgrundlage für strategische IT- und Sicherheitsinvestitionen

Gesetzliche Anforderungen erfüllen, Haftungsrisiken minimieren, Cyber-Resilienz stärken

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Erfüllung gesetzlicher Schulungspflichten gemäß NIS‑2

  • Klare Verantwortlichkeiten und Risikotransparenz

  • Schutz vor Haftungs- und Reputationsschäden

  • Frühzeitige Identifikation von Handlungsbedarf

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage für strategische Maßnahmen

  • Praxisnahe Umsetzung von Informationssicherheit und Datenschutz

  • Vertrauensaufbau bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden

Jetzt Schulung anfragen

Schützen Sie Ihr Unternehmen – und sich selbst.
Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot oder weitere Informationen an.

FAQ


Wer muss an der NIS‑2-Schulung teilnehmen?

Als Geschäftsleitunggilt jede natürliche Person, die gesetzlich, satzungsgemäß oder vertraglich zur Führung und Vertretung einer wichtigen oder besonders wichtigen Einrichtung berufen ist.

Warum ist die NIS‑2-Schulung für Geschäftsführung relevant?

Die NIS‑2-Richtlinie erweitert die Pflichten für Unternehmen erheblich. Geschäftsleitungen tragen persönliche Verantwortung für Cybersicherheit, Risikomanagement und gesetzliche Meldepflichten. Die Schulung hilft, Haftungsrisiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen.

Welche Inhalte werden in der Schulung vermittelt?

Unsere Schulung deckt unter anderem die gesetzlichen Anforderungen, Risikobewertung, technische und organisatorische Mindestmaßnahmen, Krisenmanagement, interne Kommunikation sowie die Kommunikation mit Behörden ab.

Wie lange dauert die NIS‑2-Schulung und in welchem Format wird sie angeboten?

Kompakte Schulungen für Geschäftsleitungen dauern in der Regel 3 – 4 Stunden. Wir bieten Online-Seminare und Präsenzschulungen vor Ort an. Alle Formate sind interaktiv gestaltet und schließen praxisnahe Beispiele ein.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat?

Ja, alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, das die Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht gemäß NIS‑2 dokumentiert. Dieses Zertifikat kann für interne Nachweise oder gegenüber Aufsichtsbehörden genutzt werden.