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Datenschutz & Informationssicherheit

Vertrauen ist gut - wir sind besser


Seit Dezember 2021 müssen alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem eingerichtet haben. Ab Dezember 2023 sinkt diese Grenze auf 50 Beschäftigte. Unterlassen Sie es eine entsprechende Meldestelle einzurichten oder einen externen Dienstleister damit zu betrauen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 20.000€

Wir empfehlen die Entgegennahme der Meldungen auszulagern. Denn der Gesetzgeber stellt umfassende Anforderungen an den Betrieb dieser Systeme. Beispielsweise darf die Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und der Meldestelle nicht verhindert werden. Die Abwesenheit der intern mit der Verwaltung der Hinweise betrauten Person, kann den Tatbstand der Verhinderung bereits erfüllen. Auch die strengen Vertraulichkeitsauflagen können nur schwerlich in den betrieblichen Alltag integriert werden.  

Zuwiderhandlungen in diesen beiden Punkten werden mit einem Bußgeld von bis zu 100.000€ geahndet.

Denken Sie bitte einmal über Folgendes nach.

  • Welchem Ihrer Mitarbeiter,

    - der keine Führungsposition innehat,

    - auf dessen Arbeitsleistung Sie im Zweifel verzichten können,

    - mit dessen Nominierung der Betriebsrat einverstanden ist,

    - der juristisch und unternehmerisch versiert ist,

    vertrauen Sie so sehr, dass Sie ihm die Bearbeitung von Meldungen über Missstände im Unternehmen anvertrauen können?

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Wir bieten Ihnen Vertraulichkeit, die diese Bezeichnung auch verdient hat.

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