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Mecklenburg-Vorpommerns Weg zur Förderung der medizinischen Forschung

Die Digitalisierung transformiert das Gesundheitswesen und schafft immer neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderung. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vorreiterrolle übernommen, da es gezielte gesetzliche Änderungen vorgenommen hat, um den Zugang zu Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung zu erleichtern.
veröffentlicht am 03. August 2023
Autor: Christoph Nitz, Wirtschaftsjurist

Das Gesundheitswesen erlebt durch die Digitalisierung einen tiefgreifenden Wandel. Die Nutzung von Daten eröffnet uns beispiellose Möglichkeiten zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie. Doch der Weg zu einer umfassenden Digitalisierung des Gesundheitswesens ist sowohl rechtlich als auch ethisch herausfordernd. Deutschland hat in den vergangenen Jahren durch die Einführung von Gesetzen wie dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wichtige Schritte in Richtung einer digitalen Gesundheitsversorgung unternommen. Diese Gesetze dienen dazu, die Anwendung digitaler Technologien in der Gesundheitsversorgung zu erweitern und gleichzeitig die Datensicherheit der Patienten zu gewährleisten. Ein Schwerpunkt der Bemühungen liegt auf der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen für die Analyse großer Mengen von Gesundheitsdaten. Durch diese Technologien können Krankheiten früher erkannt, Therapieerfolge besser vorhergesagt und sogar bei der Entwicklung neuer Medikamente unterstützt werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte kürzlich in seiner Digitalisierungsstrategie die Bedeutung der Daten für die moderne Medizin. Seine Strategie beinhaltet die Einführung einer elektronischen Patientenakte für alle, die Alltagstauglichkeit von E-Rezepten und die Erleichterung der Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten. Dabei plant er bis 2025, dass 80% der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte haben und bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das "Forschungsdatenzentrum Gesundheit" realisiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet derzeit zwei Gesetzesentwürfe vor: das Digitalgesetz, das unter anderem eine Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte einführt, und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das eine Grundlage legt, um die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten zu erleichtern.

Mecklenburg-Vorpommern als Vorreiter

Neben bundesweiten Initiativen sind auch auf Länderebene Anstrengungen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu beobachten. So plant die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) zu ändern, um die medizinische Forschung durch einen einfacheren Zugang zu Gesundheitsdaten zu fördern. Mit der vorgeschlagenen Änderung des §37 im LKHG können Patientendaten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke genutzt werden, sofern die Patienten nicht ausdrücklich widersprechen. Die Daten dürfen nicht an Dritte verkauft und nur für Forschungszwecke verwendet werden. Vor der Nutzung der Daten wird eine Ethikkommission der beteiligten Universitätsmedizin konsultiert.

Die Änderungen, die in Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsministerin Bettina Martin, der Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm, dem Landesdatenschutzbeauftragten Sebastian Schmidt und dem Konzerndatenschutzbeauftragten der Universitätsmedizin Greifswald Professor Ulf Glende entwickelt wurden, könnten signifikante Auswirkungen auf die medizinische Forschung und Versorgung haben. Dabei werden die Datensicherheit und der Schutz persönlicher Gesundheitsinformationen als höchste Priorität betrachtet. Mit den geplanten Änderungen nimmt Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle in Deutschland ein und betont die zentrale Rolle der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diese eröffnet im Gesundheitswesen eine aufregende Zukunft, in der Daten und Technologie eine zentrale Rolle spielen. Sie wirft aber auch wichtige Fragen in Bezug auf Datenschutz und Ethik auf, die weiterhin zu klären sind.

„Es geht immer um den Menschen”

Professor Ulf Glende zum neuen Forschungsparagrafen: „Die Mitarbeit an den Neuerungen des Landeskrankenhausgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern war für mich eine herausfordernde und erfüllende Aufgabe. Unsere Bemühungen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen technologischem Fortschritt und Datenschutz zu schaffen, zeigen, wie wichtig es ist, in dieser sich rasant verändernden digitalen Landschaft den Menschen nicht aus den Augen zu verlieren. Ich bin dankbar, Teil dieser Vorreiterinitiative gewesen sein zu dürfen. Aber es gibt immer noch viel zu tun. Die digitale Transformation des Gesundheitswesens ist ein spannender Prozess mit zahlreichen Herausforderungen und Chancen. Es geht immer um den Menschen, dessen Daten wir nutzen und schützen. Es wartet noch eine Menge Arbeit auf uns und ich freue mich auf den weiteren Weg.”

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